Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge gegenüber dem Vererben:
- Der Vollzug der Vermögensübergabe erfolgt noch durch den Übergeber selbst.
- Pflichtteilsergänzungsansprüche weichender Geschwister können entfallen (10- Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB und Möglichkeit von Pflichteilsverzichtsvereinbarungen zu Lebzeiten des Erblassers).
- Der Übergeber kann sich lebzeitige Versorgungsleistungen durch den Übernehmer sichern (z. B. Wart- und Pflegeverpflichtung) oder Nutzung vorbehalten (Stichwort: Wohnungsrecht, Nießbrauch).
- Eine mehrfache Ausschöpfung schenkungssteuerlicher Freibeträge ist möglich, da sie sich alle 10 Jahre erneuern (§ 14 ErbStG); die Vermögensübergabe wird zu den Bedingungen des derzeitigen Erbschaftsteuerrechts vollzogen.
- Die lebzeitige Übergabe kann auch sonstige steuerliche Vorteile bieten (z. B. Einkommensverlagerung auf Kinder).
Nachteile vorweggenommener Erbfolge gegenüber dem Vererben:
- Der Übergeber verliert sein Vermögen bereits zu Lebzeiten (aber: Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrechte, Geldrenten/dauernde Lasten sind möglich).
- Der Übergeber kann über das bereits überlassene Vermögen selbst nicht mehr verfügen und die Überlassungsbedingungen nicht mehr ändern (aber: Rückforderungsrechte sind möglich)